Russland verschärft Importzölle auf „unfreundliche Staaten“: Was bedeutet das für den Handel?

Russland verschärft Importzölle auf „unfreundliche Staaten“: Was bedeutet das für den Handel?

Seit Dezember 2022 setzt Russland gezielte wirtschaftliche Gegenmaßnahmen gegen Länder um, die als schädlich für seine Interessen eingestuft werden. Mit der jüngsten Änderung der Regierungsverordnung Nr. 202240 im August 2025 wurden die Importzölle weiter verschärft. Was genau beinhaltet diese Maßnahme – und wie sollten Unternehmen nun reagieren?

Inhaltsverzeichnis

Was schreibt die Verordnung vor?

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Die Russische Regierungsverordnung Nr. 202240, ursprünglich am 7. Dezember 2022 erlassen und seither mehrfach geändert (zuletzt am 30. August 2025), schreibt erhöhte Importzölle auf bestimmte Produkte aus „unfreundlichen“ Staaten und Regionen vor.

Die Maßnahme stützt sich auf Präsidialerlass Nr. 100 vom 8. März 2022, der wirtschaftliche Schutzmechanismen als Reaktion auf internationale Sanktionen und geopolitische Spannungen einführte.

Im Kern bedeutet dies: Russland weicht vom Standard-Zollregime der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ab und erhebt auf ein breites Spektrum von Waren aus bestimmten Ländern höhere Zölle.

Welche Waren sind betroffen?

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Die Liste der Produkte ist umfangreich und vielfältig. Wichtige Kategorien sind u. a.:

  • Pflanzenöle (z. B. Kokos- und Palmöl): 25 % Zoll, teils mit Mindestpreis pro Kilogramm.
  • Kakaobutter-Ersatzstoffe und Margarine: bis zu 25 % oder 0,90 € pro kg.
  • Fleisch- und Konservenprodukte aus Rind, Schwein, Pute und Geflügel: bis zu 30 % Zoll, Mindestwerte um 1 € pro kg.
  • Fischprodukte wie Sardinen, Hering, Thunfischkonserven: bis zu 22 % Zoll.

Die Höhe des Zolls hängt von der Zolltarifnummer (ТН ВЭД ЕАЭС) ab und variiert nach Produkttyp und Gewicht. Die neuen Sätze gelten bis zum 31. Dezember 2025.

Wer gilt als „unfreundlicher Staat“?

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Seit 2022 führt die russische Regierung eine offizielle Liste sog. „недружественные государства“ („unfreundliche Staaten“). Dazu zählen Länder, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben oder russische Wirtschafts- bzw. geopolitische Interessen beeinträchtigen.

Dazu gehören u. a.:

  • Alle EU-Mitgliedstaaten
  • Vereinigte Staaten
  • Kanada
  • Vereinigtes Königreich
  • Japan, Südkorea, Australien und weitere G7- bzw. NATO-Staaten

Bevorzugte Behandlung bestimmter Länder

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Obwohl Ungarn und die Slowakei aufgrund ihrer EU-Mitgliedschaft offiziell als „unfreundlich“ eingestuft sind, gewährt die Verordnung Nr. 202240 ihnen Ausnahmen für bestimmte Warengruppen.

So sind sie beispielsweise von den erhöhten Zöllen auf Margarine und bestimmte Pflanzenöle befreit. Für Fleisch- und Fischprodukte gelten jedoch keine Ausnahmen.

ProduktkategorieZolltarifcode (Beispiel)ZollsatzAusnahme Ungarn/Slowakei
Margarine und Mischfette1517 10 900 025 %, mind. 0,90 €/kgJa
Pflanzenöle (Kokos/Palm)1513 19 190 225 %, mind. 0,56 €/kgJa
Schweinefleisch (frisch/gekühlt)0203 29 550 025 %, mind. 1 €/kgNein
Fischkonserven (Sardinen, Hering)1604 12 910 022 %Nein
Rindfleischkonserven1602 50 950 130 %, mind. 0,5 €/kgNein
Geflügelprodukte (Industriekonserven)1602 31 800 030 %, mind. 1,5 €/kgNein

Kurz gesagt: Formal bleiben Ungarn und die Slowakei „unfreundliche Staaten“, wirtschaftlich genießen sie jedoch selektive Privilegien. Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, ob ihre Produktkategorie unter eine Ausnahme fällt.

Besonders hart getroffene Staaten

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Über die allgemeinen Maßnahmen hinaus sieht die Verordnung für bestimmte Länder zusätzliche, höhere Zölle vor.

Litauen, Lettland und Estland müssen auf Waren wie:

  • Tapeten und Wandverkleidungen
  • bestimmte Herrenoberbekleidung (Mäntel, Jacken)
  • Schokolade ohne Füllung

einen Zollsatz von 50 % entrichten. Für andere „unfreundliche“ Staaten gelten hier niedrigere Sätze.

Zusätzlich erhebt Russland gegenüber den USA, Kanada, Vereinigtem Königreich, Australien, Neuseeland und Polen einen Sonderzoll von 35 % auf Reinigungs- und Waschmittel. Diese Maßnahme gilt ausschließlich für diese Ländergruppe.

Dies zeigt: Russland nutzt die Zollpolitik nicht nur als allgemeine Handelsschranke, sondern gezielt als geopolitisches Instrument.

Warum ist das für Importeure und Exporteure relevant?

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Für Unternehmen mit Russland-Geschäft sind die Konsequenzen eindeutig:

  • Deutlich höhere Kosten
  • Strengere Ursprungsnachweise
  • Komplexere Zollverfahren
  • Erhöhte Risiken von Verzögerungen und Sanktionen

Welche weiteren Maßnahmen ergreift die russische Regierung?

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Die Verordnung sieht zudem flankierende Maßnahmen vor, darunter:

  • Verschärfte Kontrollen durch den Föderalen Zolldienst (FTS)
  • Zusammenarbeit mit dem Industrieministerium und dem Föderalen Antimonopoldienst (FAS)
  • Förderung der inländischen Produktion

Was können Unternehmen jetzt tun?

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  • Lieferanten und Lieferketten überprüfen
  • Herkunftsdokumente vollständig und korrekt vorbereiten
  • Importstrukturen überdenken
  • Preisanpassungen einkalkulieren
  • Juristische Risikoanalysen durchführen

Fazit

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Russland setzt erhöhte Importzölle als politisches wie wirtschaftliches Druckmittel gegen Staaten ein, die es als feindlich betrachtet. Die Regierungsverordnung Nr. 202240 ist ein klares Beispiel für dieses Vorgehen.

Für Unternehmen lautet die Botschaft: aufmerksam bleiben, Prozesse anpassen und sich strategisch auf ein unberechenbares Handelsumfeld einstellen.

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